Mit einer Zustiftung oder Treuhandstiftung Wildnisprojekte verwirklichen

Zustiftung

Mit einer Zustiftung unterstützen Sie die Arbeit der Wildnisstiftung dauerhaft und nachhaltig. Ihre Zustiftung fließt in das Stiftungskapital und bleibt dort dauerhaft gebunden. Die Zinserträge stehen für die Aufgaben der Wildnisentwicklung zur Verfügung und bieten eine stabile und verlässliche Grundlage für die Weiterführung unserer Arbeit.

Treuhandstiftung

Treuhandstiftungen sind unselbständige Stiftungen unter dem Dach unserer Stiftung. Im Gegensatz zu rechtlich selbständigen Stiftungen entfallen bei Treuhandstiftungen das aufwendige steuerrechtliche Genehmigungsverfahren sowie die unmittelbare staatliche Aufsicht. In der Satzung können Sie als Stifter den Zweck festlegen. Damit wird der Stiftungszweck nachhaltig durch die Erträge Ihrer Treuhandstiftung umgesetzt. Es ist ein Mindestkapital von 500.000 Euro zu empfehlen.

Treuhandstiftungen können auch von einer aus mehreren Personen bestehenden Stiftergemeinschaft errichtet werden.

Lassen Sie uns gemeinsam eine lebenswerte Zukunft mit mehr Wildnis gestalten!

Gern informieren wir Sie persönlich über laufende Projekte und alternative Fördermöglichkeiten.

Kontakt

Dr. Antje Wurz

Dr. Antje Wurz

Geschäftsführender Vorstand

Tel.: 0331 - 7409322

Anika Niebrügge

Anika Niebrügge

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 0176-73 54 54 70