Wo Wildnis wächst, wirkt Klimaschutz für Mensch und Natur.

Wenn alle profitieren: Wildnisschutz ist Klimaschutz

Die Wildnisstiftung hat jetzt eine KlimaWildnisBotschafterin. Sie kommt tatsächlich mit einer frohen Botschaft: Wer möchte, kann mit staatlicher Unterstützung dazu beitragen, mehr Wildnis zu schaffen. Die Föderrichtlinien „Wildnisfonds“ und „KlimaWildnis“ machen es möglich. 

 

Mehr Wildnis wagen – was haben wir davon?

Mehr biologische Vielfalt, mehr Erholung und Lebensfreude – und mehr Klimaschutz!

Den Klimaschutz gibt’s gratis: Unsere Wildnisgebiete sind wirksame Kohlenstoffsenken. Sie binden das in der Atmosphäre enthaltene Kohlenstoffdioxid und tragen so aktiv zum Klimaschutz bei.
Pionier- und Naturwälder, naturnahe Gewässer und Moore mildern durch Verdunstung und Kühlung zusätzlich die Folgen des Klimawandels und stärken die Widerstandskraft unserer Landschaften.

Das heißt ganz klar: Je mehr Wildnis, desto mehr Klimaschutz!

 

 

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"Wilde Natur vor unserer Haustür schenkt uns so viel! Die bunte Vielfalt seltener Tiere und Pflanzen erfreut das Herz. Und ganz nebenbei schützt Wildnis unser Klima. Das nenne ich eine echte Win-Win-Situation!"

Dr. Antje Bischoff

KlimaWildnisBotschafterin

Mehr (Klima)Wildnis – wie kommen wir dahin?

Rund um unsere Wildnisgebiete in Jüterbog, Heidehof, Lieberose und Tangersdorf liegen zahlreiche Potenzialflächen für noch mehr Wildnis. Viele kleine Puzzlestücke können dabei ein großes Ganzes ergeben. Deshalb unterstützen wir interessierte Flächenverkäufer*innen und -käufer*innen vor Ort bei der Entwicklung und Sicherung von Wildnisflächen – unter anderem durch Beratung zu Fördermöglichkeiten.

Wer für die Wildnis geeignete Flächen verkaufen, tauschen oder das Nutzungsrecht abtreten möchte, erhält dafür den Verkehrswert bzw. den Ausgleich für den entgangenen Nutzen.
Käufer*innen wiederum können sich staatlich fördern lassen: über den Wildnisfonds zur Sicherung großer Wildnisgebiete (ab 1.000 bzw. 500 Hektar) oder über KlimaWildnis zur Sicherung kleinerer Wildnisflächen (ab 50 bzw. 25 Hektar).

Wildnisfonds

Gefördert wird der Ankauf von

  • potenziellen Wildnisgebieten mit einer Mindestgröße von 1.000 Hektar; bei Mooren, Auen und Küsten von 500 Hektar.
  • Teilflächen, sofern sie zur Entstehung von Wildnisgebieten mit den genannten Mindestgrößen oder zu sogenannten Wildnisgebiet-Startflächen mit mindestens einem Drittel der Mindestgröße beitragen (also 333 Hektar, bei Mooren, Auen und Küsten 166 Hektar).
  • Flächen zur Vergrößerung bestehender Wildnisgebiete oder Wildnisgebiet-Startflächen.
  • Tauschflächen, die zur Entstehung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder Wildnisgebiet-Startflächen beitragen.

Auch der Ankauf von Nutzungsrechten ist förderfähig.

Mehr Infos zu den Förderrichtlinien

KlimaWildnis

Gefördert wird der Ankauf von

  • Flächen, aus denen KlimaWildnisFlächen entstehen. Sie müssen eine Mindestgröße von 50 Hektar aufweisen. Handelt es sich um mindestens 100 Jahre alten Buchen- und Laubwäldern, Seen, Mooren und Auen sowie Küsten, sind 25 Hektar ausreichend.
  • Teilflächen, die im Verbund mit bereits vorhandenen nutzungsfreien Bereichen KlimaWildnisFlächen bilden,
  • Flächen, die bestehende KlimaWildnisFlächen vergrößern,
  • Flächen, die dann getauscht werden sollen und so zur Entstehung oder Erweiterung von KlimaWildnisFlächen beitragen.

Bei Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand kann auch der Ankauf des Nutzungsrechts oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht finanziert werden.

Mehr Infos zur Förderrichtlinie

 

 

 

Häufige Fragen

Warum wird Wildnis gefördert?

Die biologische Vielfalt nimmt immer mehr ab. Deshalb zielt die 2007 von der Bundesregierung beschlossene Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) darauf ab, in Deutschland künftig wieder mehr und großflächige Wildnis zuzulassen: Auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche soll sich die Natur wieder ohne menschliche Eingriffe entwickeln dürfen. Deshalb gibt es die staatlichen Förderinstrumente Wildnisfonds und KlimaWildnis. 

Denn wenn beim Naturschutz gespart wird, steigt das Risiko für Schäden durch Klimawandel, Artenverlust und Naturkatastrophen – und das wird für alle teuer. 

Was sind die rechtlichen Grundlagen für Wildnisförderung?

Die strategische Grundlage für den Wildnisfonds ist die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Der Wildnisfonds ist im Juli 2019 in Kraft getreten. Seine rechtliche und finanzielle Umsetzung erfolgt durch den Bund, insbesondere über den Bundesnaturschutzfonds (BNF). Eine Förderung ist bis zum 31.12.2030 möglich.

Die Förderrichtlinie KlimaWildnis ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) und hat eine eigene, spezifisch darauf zugeschnittene Richtlinie. Sie ist im November 2024 in Kraft getreten, Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden.

Für wen lohnt sich der Verkauf einer Fläche zugunsten von Wildnis?

Egal ob große (Wildnisfonds) oder kleine (KlimaWildnis) Gebiete: Privatleute, Kirchenverwaltungen und oder Kommunen, die Flächen gewinnbringend verkaufen möchten, erhalten nicht nur den Verkaufserlös, sondern tragen gleichzeitig zum Natur- und Klimaschutz bei.

Wer kann die künftigen Wildnisflächen kaufen?

Die Gruppe der Kaufberechtigten weist bei Wildnisfonds und KlimaWildnis große Überschneidungen auf: So können in beiden Fällen beispielsweise Stiftungen, Naturschutzorganisationen und Kommunen die Flächen kaufen. Allerdings ist die Förderrichtlinie KlimaWildnis spezifischer gefasst. Da ein großer Teil der potenziellen Wildnisflächen in Deutschland Staatswald ist, können bei der KlimaWildnis auch Landesbetriebe und Landesforstverwaltungen direkt Anträge stellen.

Die Antragsberechtigten im Überblick:

Merkmal Wildnisfonds KlimaWildnis
Juristische Personen Ja (Privat- und öffentliches Recht) Ja (Privat- und öffentliches Recht)
Länder & deren Einrichtungen I. d. R. ausgeschlossen* Explizit antragsberechtigt (insb. Landesforstbetriebe)
Kommunen Ja Ja
Verbände / Stiftungen Ja Ja
Natürliche Personen Teilweise (je nach Projektkontext) In der Regel nein (Fokus auf Institutionen)

*In Brandenburg möglich, da über 1 % der Landesfläche für Wildnis gesichert sind.

Sowohl beim Wildnisfonds als auch bei der KlimaWildnis müssen die Empfänger die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bieten und in der Lage sein, die Flächen dauerhaft – i.d.R. über grundbuchliche Sicherung – aus der Nutzung zu nehmen sowie die Wildnisflächen langfristig zu betreuen.

Welche Flächen kommen in Frage?

Mit den Fördermitteln des Wildnisfonds können sowohl naturbelassene Gebiete als auch wirtschaftlich genutzten Flächen gekauft werden. Das sind zum Beispiel Wälder, Bergbaufolgelandschaften, ehemalige Truppenübungsplätze, Flächen an Flüssen, Seen oder Meeresküsten, in Mooren sowie im Hochgebirge. Das gekaufte Gebiet muss allerdings das Potenzial haben, sich künftig in Wildnis zu verwandeln.

Die KlimaWildnis-Flächen sollen (weitgehend) unzerschnitten und nutzungsfrei sein sowie (künftig) einen ungelenkten Ablauf natürlicher Prozesse gewährleisten.

Wie kommt der Kaufpreis zustande?

Die Flächen werden zu den in der jeweiligen Region marktüblichen Preisen gekauft. Eine Orientierung für dem Kaufpreis geben amtlich festgestellte Bodenrichtwerte, die von den jeweils zuständigen Gutachterausschüssen veröffentlicht werden. Die Notwendigkeit der Höhe der Ausgaben für einen Flächenkauf ist grundsätzlich durch ein aktuelles Gutachten eines/einer öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Gutachter*in zu belegen. Die Kosten für das Gutachten trägt die Organisation, die die Fläche erwirbt.

Was ist bei Flächen der Forstwirtschaft in Brandenburg zu beachten?

Für forstwirtschaftliche Flächen in Brandenburg gilt: Alle Bodenrichtwerte beziehen sich auf fiktiv unbestockte Flächen. Das ist zu beachten, um Fehlinterpretationen bezüglich des Preisniveaus zu vermeiden.

Der Preis für forstwirtschaftliche Flächen hängt von der Baumartenzusammensetzung, dem Alter, dem Boden etc. ab. Wenn der Baumbestand wertbestimmend ist, können die auf Durchschnittswerten basierenden Bodenrichtwerte von den tatsächlichen Verkehrswerten abweichen. Informationen zum Preisniveau von Waldverkäufen (Boden und Bestand) und dazugehörige Analysen stehen in den Grundstücksmarktberichten der örtlichen Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses zur Verfügung.

Was passiert nach dem Flächenerwerb?

Die Organisation, die die Zuwendung erhält, trägt die dauerhafte Verantwortung für Folgeverpflichtungen und Folgekosten wie beispielsweise Grundsteuer oder Verkehrssicherung.

Ihre Ansprechpartnerin

Wer berät mich zur Wildnisförderung in der Region?

Unsere KlimaWildnisBotschafterin Dr. Antje Bischoff berät Sie zu Natürlichem Klimaschutz und Wildnis, zu Fördermöglichkeiten für Wildnisflächen sowie zu konkreten Wildnisprojekten vor Ort. Ob erste Idee oder konkretes Vorhaben – sie unterstützt Sie fachlich, vernetzt passende Akteur*innen und begleitet Sie auf dem Weg zur Wildnis.

Beratungen sind in unseren Büros in Potsdam und Lieberose und selbstverständlich auch bei Ihnen vor Ort möglich. Sprechen Sie uns an!

Dr. Antje Bischoff

Dr. Antje Bischoff

KlimaWildnisBotschafterin

Tel.: 0159-01370673