Über die Stiftung

Stiftung Naturlandschaften Brandenburg – Die Wildnisstiftung

Die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg – Die Wildnisstiftung wurde im Mai 2000 von staatlichen und privaten Stiftern gegründet. Hand in Hand arbeiten wir für den Erhalt wilder Naturlandschaften.

Brandenburgs wilde Naturschätze

Die Wildnisstiftung engagiert sich mit eigenen Flächen und Expertise für Wildnisgebiete und deren Vernetzung. Sie ist eine der größten privaten Eigentümerinnen von Wildnisgebieten in Deutschland. Die private Stiftung besitzt und verwaltet auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen Jüterbog, Heidehof, Lieberose und Tangersdorf Flächen im Umfang von rund 14.400 Hektar. Sie setzt sich für die ökologische Vernetzung ihrer Flächen ein und macht sie erlebbar. Als Vermittlerin von Fachwissen und Expertenaustausch engagiert sie sich dafür, das Thema Wildnisschutz im politischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs voranzubringen.

Vision

„Wir, die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg – Die Wildnisstiftung, schützen große Wildnisgebiete, damit sich dort die Natur frei entfalten kann. Damit fördern wir die biologische Vielfalt, den Klimaschutz und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Wir geben Brandenburgs wilden Naturschätzen Raum und Zeit, sich zu entwickeln und vermitteln Menschen die Bedeutung und Schönheit von Wildnis.“

ZUM LEITBILD
Junger Ahorn im Wald

Stifter
& Gremien

Stifter

Unsere Stifter sind das Land Brandenburg, die Zoologische Gesellschaft Frankfurt von 1858 e. V., die Gregor Louisoder Umweltstiftung, die Umweltstiftung WWF Deutschland, der Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V., der Landschafts- Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e. V. sowie eine Privatperson.

Gremien

Unsere Organe sind der Stiftungsrat und der Vorstand, die ihre Ämter grundsätzlich ehrenamtlich ausführen. Der Stiftungsrat besteht aus neun Mitgliedern, die alle vier Jahre von den Stiftern ernannt werden. Der Stiftungsrat wählt einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für die Dauer der Amtszeit. Der Vorstand besteht aus zwei bis sieben Mitgliedern, die vom Stiftungsrat für die Dauer von vier Jahren bestellt werden. Aktuell besteht der Vorstand aus fünf Mitgliedern. Die Stiftung hat einen Beirat, der vom Stiftungsrat berufen wird. Der ehrenamtlich tätige Beirat berät den Stiftungsrat in fachlichen Fragen. Er besteht aus Vertreter*innen der Gemeinden und Landkreise, auf bzw. an deren Gemarkungen ein Grundstück der Stiftung liegt sowie Personen, die im besonderen Maße zur Verwirklichung der Zwecke der Stiftung beitragen.